DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2022.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
Seit August 2021 ist der Leitfaden „Bodenschutz beim Rückbau von Windenergieanlagen“ veröffentlicht, der im Rahmen des Projekts B 2.20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz erarbeitet wurde. Anlass für die Aufstellung des Leitfadens besteht durch den deutlichen Anstieg beim Rückbau von Windenergieanlagen in Deutschland in den kommenden Jahren, der unter anderem aufgrund der fortgeschrittenen Betriebsdauer der Anlagen oder durch den Wegfall der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erwartet wird.
Bodenerosion im alpinen Raum ist ein aktuelles und ernstzunehmendes Problem. Aufgrund der verzögerten Wachstumsprozesse wachsen offene Bodenstellen nur langsam ein, und kleine Erosionsflächen können sich rasch zu grossflächigen ausweiten und langfristig zur Bodendegradation führen. Um für kleine Flächen gezielte Erosionsschutzmassnahmen ergreifen zu können, wird im Rahmen dieser Arbeit eine detaillierte Erosionshinweiskarte für ein subalpines Gebiet oberhalb von Ardez im Kanton Graubünden mit einer Auflösung von 0.25 m ausgearbeitet. Diese hochaufgelöste Analyse weist kleinräumig stark gefährdete Erosionsflächen aus, erfasst den K-Faktor mit einer Auflösung von 6 m und bindet einen zusätzlichen Faktor für flachgründige Rutschungen ein.
Bisher fehlen umfangreichere Datengrundlagen zur Bewertung des „neuen“ Schadstoffs Plastik in Böden. Abhilfe könnte dabei die Nutzung von Probenzeitreihen und Rückstellproben von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) schaffen. Die hier vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass eine effektive und kostengünstige Mikroplastik-Analyse aus BDF-Proben möglich ist. Auf vier untersuchten Auen-BDF aus Hessen konnten Plastikgehalte zwischen 5 und 85 Plastikpartikel je Kilogramm Bodentrockenmasse (p kg-1) (Mittel: 46,88 p kg-1) bis in Tiefen von maximal 30 cm nachgewiesen werden.
Seit der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 wird der § 17 des Gesetzes („gute fachliche Praxis“) sowohl in der juristischen Fachliteratur, in Stellungnahmen von Sachverständigenräten als auch in Publikationen des Bodenschutzes immer wieder grundlegend kritisiert. Insbesondere wurde wiederholt eine Konkretisierung angemahnt. Seitens der Bodenschutzpolitik wird die Notwendigkeit einer Konkretisierung zwar durchaus gesehen – entsprechende Vorschläge wurden bisher aber nicht unterbreitet. In diesem Beitrag werden erstmals fachlich begründete Vorschläge zur Konkretisierung einiger Begriffe für den § 17 Abs. 2 und für den § 17 Abs. 2 Nr. 7 BBodSchG zur Diskussion gestellt.
+++ 18. Kulturlandschaftstag der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft +++ Boden – eine knappe Ressource +++ Entwicklung einer Berliner Bodenschutzkonzeption +++ Der PELOSOL auf der Festveranstaltung zum „Boden des Jahres 2022“ +++ Boden des Jahres 2021 – Lössboden +++ Pestizidatlas +++ Waldaufbau auf standörtlicher Grundlage am Beispiel Bärenthoren und Hoher Fläming +++ GeoBerichte 40: Bodenwissen vom Harz bis zur Nordsee. Erläuterungen zur BK50 von Niedersachsen +++ Soil, a burst of life: the hidden world beneath our feet +++
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