DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2007.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-19 |
In der gegenwärtigen Phase der gesellschaftlichen Neuorientierung auf die Klimaproblematik muss die Bedeutung der Böden deutlicher ins Bewusstsein gerufen werden. Dabei geht es sowohl um die Rolle der Böden in der Treibhausgasbilanz als auch um die Erhaltung bzw. Förderung von Bodeneigenschaften, die für die Bewältigung des Klimawandels von Bedeutung sind.
In Wuppertal wurde eine Kampagne zur Förderung des Bodenbewusstseins durchgeführt. Durch viele Elemente wie z. B. Faltblätter mit Informationen zum Boden, Boden-Erlebnis-Pfade, eine virtuelle Wanderung, Poster, die Einrichtung eines Lehrgartens sowie Schulmaterialien wurde das Thema Boden in der Stadt Wuppertal in die breite Öffentlichkeit getragen. Eine Bodenwoche für alle rundete die erfolgreiche Kampagne ab.
Mittels logistischer Regressionsrechnungen wurde eine Prognosemethode entwickelt, mit der für zwei Leitvariablen (Pb, PAK) die Häufigkeit von Prüfwertüberschreitungen in Böden von Kleingartenanlagen vorhergesagt werden kann. Die Prognosen werden aus Informationen über die Geschichte und aktuelle Umgebung der Gartenanlage berechnet, Schadstoffmesswerte werden nicht benötigt. Die Methode erlaubt, belastete Anlagen a priori zu identifizieren.
Den einschlägigen Kreisen ist es bekannt – § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes hat die Länder ermächtigt, „…Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen, …“ zu regeln. Diese Grundlage haben nach nunmehr fast 10 Jahren insgesamt 10 Bundesländer genutzt und dazu Regelungen rechtskräftig verabschiedet. Ledig lich in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sind bislang keine verbindlichen Rechtsgrundlagen verabschiedet worden.
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