DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2009.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-18 |
Die naturschutzrechtlichen Instrumentarien sind grundsätzlich geeignet, um die Belange des Schutzgutes Boden in die planungsrechtliche Abwägung adäquat einzubringen. Der Beitrag zeigt Optimierungspotenziale für eine bessere Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in den naturschutzrechtlichen Instrumenten auf der Basis vorhandener Arbeiten sowie der am 10. 7. 2009 vom Bundesrat gebilligten neuen Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes auf.
Auf Baustellen wird dem praktischen Vollzug des Bodenschutzes bisher zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Die Thematik weist eine enorme gesellschaftliche Relevanz auf, da bei Baumaßnahmen oft große Mengen an Boden bewegt, verwertet und umgelagert werden. Gleichzeitig ist eine Kluft zwischen Baugewerbe und Bodenkunde sowie zwischen Theorie und Praxis zu verzeichnen. Diese gilt es gemeinsam und konstruktiv zu überwinden.
Bei Bauvorhaben werden große Mengen fruchtbaren Bodens ausgehoben, gelagert und nach Abschluss der Baumaßnahme für Rekultivierungen wiederverwendet. Zudem wird Boden während des Bauens als Standort für Baucontainer und Baukräne oder als Lagerplatz für Baumaterialien genutzt. Auf der Internetseite des LANUV NRW "Bodenschutz beim Bauen" wird beschrieben, wie Bauinteressierte bei Baumaßnahmen oft mit nur geringem Aufwand den Boden schützen und Bodenverdichtung, Schadstoffbelastung und Staunässe vermeiden können.
In diesem Beitrag geht es darum, wie Bodenpädagogik und Bodenbewusstsein an ErzieherInnen vermittelt werden kann und worin die Probleme bezüglich Aktionen in der Natur, speziell im Wald, dieser Zielgruppe bestehen sowie Ansätze wie diese Herausforderungen gelöst werden können.
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