DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-15 |
Der Boden war lange Zeit das „vergessene Medium der Umweltpolitik“. Während erste Maßnahmen zur Luftreinhaltung bereits im 19. Jahrhundert begannen, das erste Wasserhaushaltsgesetz Ende der 1950er Jahre verabschiedet wurde und das Abfallrecht Anfang der 1970er Jahre in der BRD eingeführt wurde, stieg das Interesse am Schutz des Bodens erst Anfang der 1980er Jahre. Vor allem durch den ehemaligen Präsidenten des Umweltbundesamtes Heinrich von Lersner wurde die Notwendigkeit zum „Schutz des Bodens als umweltpolitische Aufgabe“ definiert. Erste fachliche Ansätze wurden 1985 mit der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung aufgestellt.
Infolge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, von der Gebiete in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz betroffen sind, war der Frage nachzugehen, inwieweit es zu Bodenbelastungen gekommen ist. Die Ausführungen diese Beitrags beziehen sich auf die Situation in Nordrhein-Westfalen. Um den Fragen nach Bodenbelastungen nachzugehen, haben die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen fachliche Empfehlungen für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Untersuchung von Schwemmfracht und Böden gegeben und Möglichkeiten einer finanziellen Förderung solcher Untersuchungen geschaffen.
Erosion, Gewässerqualität, Sturzfluten, Wassermangel, … Diese Probleme hängen nicht erst seit dem Klimawandel eng zusammen – sie alle haben mit dem Landschaftswasserhaushalt zu tun. Schnell entwässernde Landschaften verschärfen die zunehmenden extremen Witterungsereignisse wie Starkregen und Trockenheit. Und sie tragen wertvollen Boden und Nährstoffe aus der Feldflur in Siedlungsbereiche und Gewässer ein. Die klimatischen, aber auch gesellschaftlich-politischen Anforderungen an die landwirtschaftlich genutzte Flur haben sich im Laufe der Jahrzehnte immer wieder gewandelt.
Für Oberböden und Bodenmaterial mit höheren Anteilen organischer Substanz, welches die bodenschutzrechtlichen Anforderungen für eine Aufbringung erfüllt, weisen Ackerflächen das größte Verwertungspotenzial auf. Maßnahmenträgern, Planern und der Bauwirtschaft fehlen jedoch häufig kompetente Ansprechpartner für eine überbetriebliche landwirtschaftliche Verwertung. Wie die Erfahrungen mit der Oberbodenverwertung bei Hochwasserschutzmaßnahmen an der niederbayerischen Donau zeigen, können die bundesweit etablierten landwirtschaftlichen Maschinenringe diese Rolle zum Nutzen der einzelnen Landwirte, aber auch des Maßnahmenträgers einnehmen.
Die Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“ ist seit Mai 2023 veröffentlicht. Sie ist das Ergebnis des Projekts B 5.22 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Anlass für die Arbeitshilfe ist die zunehmende Bedeutung von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie (FFA) im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Ausbauziele bis 2030 auf 215 GW für Solarenergie erhöht und den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % festgelegt.
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