DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2008.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-20 |
Der Beitrag befasst sich mit den bodenschutzrelevanten Frag en der Rechtsprechung infolge des sog. „Tongrubenurteils II“ aus dem Jahre 2005. Dazu werden Widersprüche in Folgeurteilen und der Vollzugspraxis aufgezeigt sowie Erwartungen an die Ergänzung der Bundes-Bodenschutzverordnung durch einen § 12a formuliert.
Zur Prüfung der Immobilisierung von Cadmium durch gestaffelte Kalkanwendung wurden 3 Parzellen-Versuche auf Dauergrünland durchgeführt. Die Boden- und Pflanzenuntersuchungsergebnisse belegen, dass die mobilen Cd-Gehalte im Boden und die Cd-Pflanzengehalte durch die Kalkung im Trend deutlich abgesenkt worden sind. Die dabei festgestellten großen Schwankungsbreiten der Einzelwerte der Pflanzenuntersuchungen weisen auf Verschmutzung durch anhaftenden Boden hin. Es werden Untersuchungsergebnisse zum Einfluss der Schnitthöhe bei der Ernte vorgestellt.
Vielfach ist bei unseren landwirtschaftlichen Böden eine schleichende Bodenverdichtung erkennbar. Dies führt zu verminderter Wasseraufnahme-, Speicher- und Filterfähigkeit der Böden, d. h. zu Überschwemmung, Erosion, und sinkender Trinkwasserneubildung und -qualität. Diesem Prozess begegnen heißt, aktiv Maßnahmen zur Förderung des Bodenlebens und der Bodenstruktur anwenden. Mit einer geringeren Intensität der Bodenbearbeitung ist es nicht getan.
Durch eine plötzliche Massenverlagerung an einer instabilen Altdeponie wurden erhebliche Deponat-Mengen in ein Flussbett verbracht und dadurch schädliche Bodenveränderungen hervorgerufen. Die durchgeführte Gefährdungsabschätzung ergab, dass die nicht-stoffliche Seite der Gefährdung den weiteren Handlungsbedarf für eine Sanierung des Schadens begründete. Daher ist der vorliegende Altlast-Sanierungsfall einer der seltenen Verfahren, bei der im Wesentlichen die nicht-stofflich bedingte Gefährdungslage behoben wurde.
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