DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2007.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-20 |
Zur Bewertung des Zugriffs auf Böden als Teil des Naturhaushaltes mit der naturschutzrechtlichen bzw. baurechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung wird eine in Baden-Württemberg entwickelte Arbeitshilfe vorgestellt. Auf der Grundlage einer funktionalen Bewertung der Leistungsfähigkeit von Böden ermöglicht die Arbeitshilfe die klare Benennung von Verlusten durch Eingriffe in Böden und schlägt Kompensationsmaßnahmen vor, die tatsächlich Bodenfunktionsverluste ausgleichen können.
Durch Aufbringung PFT-belasteter Abfallgemische auf einer Vielzahl landwirtschaftlicher Flächen sind in Nordrhein-Westfalen im Einzugsgebiet von Möhne und Ruhr Boden- und Gewässerbelastungen in erheblichem Umfang entstanden. Der betroffene Flächenumfang und die offenbar sehr heterogene PFT-Belastung der aufgebrachten Abfallgemische erforderte eine "risikoorientierte" Vorgehensweise bei der Identifizierung von Bodenbelastungsschwerpunkten. Eine Hochbelastungsfläche wird inzwischen saniert.
Im August 2006 wurden in NRW in Böden von landwirtschaftlichen Flächen und in Gewässern erhöhte Gehalte an Perfluorierten Tensiden (PFT) gefunden. Dies war Anlass für ein bayernweites PFT-Boden-Screening auf land- und forstwirtschaftlichen Böden. Weitere Bodenuntersuchungen wurden im Bereich des Industrieparks Gendorf (Burgkirchen) durchgeführt.
Mit dem Umweltschadensgesetz wird die europäische Richtlinie über die Umwelthaftung in deutsches Recht umgesetzt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20. September 2006 beschlossen und dem Bundestag am 13. Dezember 2006 zugeleitet. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Umwelthaftungsrichtlinie umzusetzen.
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