DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2022.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-15 |
Die am 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung regelt dann bundesweit einheitlich den Einbau von insgesamt 16 mineralischen Ersatzbaustoffen, von denen 13 einen nicht natürlichen Ursprung haben. In der (Stadt-)Bodenkunde werden künstliche Gesteine seit über 30 Jahren als Technogene Substrate bezeichnet. Werden (Ersatz-)Baustoffe Bestandteile von Böden, beeinflussen und verändern sie als Technogene Substrate (ebenso wie natürliche Gesteine) die Bodenfunktionen i. S. des BBodSchG. Im vorliegenden Artikel werden Entstehung, Eigenschaften, Aufkommen und Erkennungsmerkmale aller in der Ersatzbaustoffverordnung geregelten technogenen mineralischen Ersatzbaustoffe kompakt vorgestellt.
Trotz zahlreicher Vorschläge fehlen seit ca. 25 Jahren Bundes-Bodenschutzgesetz immer noch normative Grundlagen zur Festlegung von Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten für die Beurteilung der Gefährdung natürlicher Bodenfunktionen durch Erosion, Verdichtung und Verlust an Humus. Die durch die Bundesregierung angekündigte Evaluierung und Anpassung des Bundes-Bodenschutzgesetzes sollte deshalb unbedingt genutzt werden, um entsprechende Werte festzulegen. Im Folgenden wird eine Methode zur Diskussion gestellt, mit der Werte für den Humusgehalt, die im Hinblick auf Vorsorge und Gefahrenabwehr nicht unterschritten werden sollten, abgeleitet werden könnten.
Böden unterliegen in Deutschland seit langem vielfältigen Nutzungsansprüchen. Mit der Klimaerwärmung, dem Ausbau regenerativer Energien und dem Krieg in der Ukraine hat sich ein zusätzlicher Handlungsdruck aufgebaut. Der Bundesverband Boden unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, macht aber auch deutlich, dass die Nutzung natürlich gewachsener Böden mit Augenmaß erfolgen muss, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. Das Ziel muss sein, eine bestmögliche Verbindung von Energiewende und Bodenschutz zu schaffen. Wir beschreiben die rechtlichen Grundlagen zur Planung und Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sowie die positiven und negativen Wirkungen auf Böden und Bodenfunktionen. Photovoltaik auf degradierten Moorböden sehen wir als Chance, wenn bodenschonend agiert wird.
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