DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2016.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
Hamburger Oberböden wurden auf ihre Gehalte an 15 ausgewählten Elementen, PAK16, PCB6 , HCB, DDX und HCH untersucht. Für die pleistozänen Moränenlandschaften „Geest“ und das holozäne Elbtal „Marsch“ wurden Hintergrundwerte für Elemente abgeleitet. Neben Werten für die Gesamtkollektive wurden für die anorganischen und organischen Stoffe spezifische Gehalte für den Ballungskern und die Ballungsrandzone Hamburgs ermittelt.
Der Einsatz von Streusalz im Winterdienst führt zu Belastungen von Straßenrandböden und Straßenbegleitgrün. Die Auswirkungen des Streusalzeinsatzes in Hamburg wurden in einem fünfjährigen Monitoring untersucht. Die Wanderausstellung „DON’T STREU SALZ“ der Behörde für Umwelt und Energie will über Streusalz informieren und zu einem bewussteren Umgang animieren.
Die Fachkarte Boden enthält umfangreiche Zielsetzungen des Bodenschutzes im Sinne des Flächenschutzes für die Landschaftsplanung und Flächennutzungsplanung und geht erstmals auf die Kühlfunktion der Böden im Kontext des Klimawandels und der Klimaanpassung in einem städtischen Raum ein.
Bei der Sanierung einer Kleingartenanlage durch Bodenaustausch und der damit verbundene Herstellung einer neuen durchwurzelbaren Bodenschicht kommt es insbesondere auf qualitativ hochwertiges Bodenmaterial und das Qualitätsmanagement bei der Beschaffung und Einbau des Bodens an. Am vorgestellten Beispiel werden sowohl Untersuchung und Bewertung als auch die erfolgreiche Sanierung eines solchen Standortes dargestellt.
Die Bundesautobahn 7 wird in Hamburg zur Verbesserung des Lärmschutzes und der Stadtentwicklung zukünftig durch drei Tunnelbauwerke überdeckt. Die Tunnel erhalten Bodenabdeckungen, die als Parkanlagen und Kleingärten genutzt werden sollen. Bodenmanagement und Planung unterliegen komplizierten logistischen und statischen Herausforderungen. Es wird ein baubegleitendes Qualitätsmanagement zum vorsorgenden Bodenschutz durchgeführt.
Das vorliegende Urteil befasst sich mit der Regelung des § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Gegenstand dieser Vorschrift ist die Pflicht zum Wertausgleich bei Sanierungsmaßnahmen, die durch öffentliche Mittel finanziert wurden und zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt haben.
+++ Ad-hoc-AG Boden +++ Bodenkundliche Kartieranleitung +++ Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK200) +++
+++ Kontaminierte Standorte im Spannungsfeld Planung – Genehmigung – Ausführung 28.10.2016 in Osnabrück +++ ELSA-Jahrestagung vom 14. bis 15. April 2016 in Tutzing +++ Bodenschutzkolloquium „30 Jahre Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen“ mit Verabschiedung von Prof. Dr. König in den Ruhestand +++ Vereinbarung zur Vermeidung von Bodenschadverdichtungen des „Dialog-Landwirtschaft und Umwelt“ NRW +++ „Altlasten und Bodenschutz – Eine Branche mit Zukunft“. In: WILA-Arbeitsmarkt – Infodienst für Berufe in Umwelt und Natur“. 24. Jahrgang. Ausgabe 18, 2016. +++
+++ BVB-Jahrestagung und Mitgliederversammlung +++ Nachruf Frau Dr. Silke Höke gest. 10.05.2016 +++ Regionalgruppe Nord unter Leitung von Dr. Gerd Deutschmann +++ Regionalgruppe West unter Leitung von Dr. Bernd Steinweg +++ Regionalgruppe Süd unter Leitung von Dieter Wolf +++ Regionalgruppe Ost unter der Leitung von Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg +++ Fachgruppe 2 „Bodennutzung und Bodenschutz“ +++ Fachgruppe 3 „Beruf, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit” +++
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