Mit dem Umweltschadensgesetz wird die europäische Richtlinie über die Umwelthaftung in deutsches Recht umgesetzt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20. September 2006 beschlossen und dem Bundestag am 13. Dezember 2006 zugeleitet. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Umwelthaftungsrichtlinie umzusetzen. Der Ausschuss für Umweltnaturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Bundestag am 7. März 2007 weitere Beschlussempfehlungen unterbreitet. Der Bundestag hat dem Umweltschadensgesetz in seiner Sitzung vom 27. April 2007 zugestimmt sowie den ebenfalls notwendigen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Umsetzung hätte nach EU-Richtlinie schon zum 30. April 2007 abgeschlossen sein müssen, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 UHRL. Die Umsetzung ist also fast rechtzeitig erfolgt, wenn schon das eigentliche Umweltschadensgesetz erst am 14. November 2007 in Kraft treten wird, Art. 4 Satz 1 UmsG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2007.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-20 |
Seiten 75 - 77
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