Der Beitrag befasst sich mit den bodenschutzrelevanten Fragen der Rechtsprechung infolge des sog. „Tongrubenurteils II“ aus dem Jahre 2005. Dazu werden Widersprüche in Folgeurteilen und der Vollzugspraxis aufgezeigt sowie Erwartungen an die Ergänzung der Bundes-Bodenschutzverordnung durch einen § 12a formuliert. Mit seinem „Tongrubenurteil II“ hat das BVerwG am 14. 4. 2005 für einen Paukenschlag gesorgt: Das Bodenschutzrecht wurde hinsichtlich der Rechtspraxis durch die Klarstellung aufgewertet, dass das Vorsorgeregime auch für Verfüllmaßnahmen gilt und dass es überdies im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungsverfahren uneingeschränkt gilt. Drei Jahre später ergibt eine knappe Bestandsaufnahme, dass die neue Rechtsprechung von den Instanzgerichten nicht durchgängig rezipiert wurde. Welche Änderungen der im Entwurf befindliche § 12a BBodSchV bringen wird, bleibt abzuwarten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2008.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-20 |
Seiten 104 - 107
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