„Der Boden ist eines der kostbarsten Güter der Menschheit“, so steht es in der Europäischen Bodencharta aus dem Jahre 1972. Wurde eigentlich dementsprechend gehandelt, waren die Autoren naiv oder waren es einfach nur Lippenbekenntnisse? Eine Antwort dazu fällt mir (nicht) leicht! Seit Ende der 1990er Jahren gibt es das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), wobei das Hauptaugenmerk des behördlichen Handelns auf die stofflichen Bodenbelastungen lag und immer noch liegt. Die Bodenschutzvorsorge und der nichtstoffliche Bodenschutz kamen eindeutig zu kurz bzw. gesetzliche Regelungen sind lediglich ein „Papiertiger“. Fläche oder Boden wird weiterhin ungezügelt „gebraucht“ oder gar „verbraucht“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2024.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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