DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2024.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-13 |
Die Methodik der Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit (RV) von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus urbanen Böden mit petrogenen und pyrogenen PAK-Quellen und die Bewertung der Ergebnisse sind mit besonderen Herausforderungen verbunden. Hohe Standardabweichungen, abweichende Wiederfindungsraten sowie RV >100% sind auf natürliche Probenheterogenität, die Verrechnung unterschiedlicher Aliquote und teilweise auf unterschiedlich effektive PAK-Extraktionsverfahren zurückzuführen.
Auf Grund der neuen Bewertungssystematik für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist insbesondere für das industriell geprägte und dicht besiedelte Bundesland NRW mit einer deutlichen Zunahme an Prüfwertüberschreitungen auf sensibel genutzten Standorten zu rechnen.
Bereits geringe Mengen von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) in Böden können aufgrund ihrer kanzerogenen Wirkung für Kleinkinder, die Boden oral aufnehmen, eine Gefährdung darstellen. Notwendigerweise niedrige Prüfwerte stehen hier in urbanen Räumen zum Teil erhöhten Hintergrundgehalten gegenüber. In Schleswig-Holstein sind entsprechende Prüfwerte für BaP als Vertreter der Stoffgruppe der PAK bereits 2017 per Erlass eingeführt worden.
In der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 2021; In Kraft getreten am 1.8.2023) erfolgte eine deutliche Absenkung der Prüfwerte für Benzo(a)pyren (BaP). Nach den Erkenntnissen aus der Bodenbelastungskarten und dem „normalen“ Altlastengeschäft der Stadt Wuppertal läßt sich hienach ein erheblicher Mehraufwand für die Detailuntersuchung bei den unteren Bodenschutzbehörden erwarten.
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