Die Europäische Kommission hat im Jahr 2002 mit ihrer Mitteilung „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ die Richtung für die künftige Bodenschutzpolitik der EU gewiesen. In fünf Arbeitsgruppen wurden die Themen Bodenerosion, organische Substanz, Schadstoffbelastung sowie ein Vorschlag für ein Boden-Monitoring und der abgeleitete Forschungsbedarf behandelt. Die Ergebnisse wurden von einem steuernden Gremium (Advisory Forum) zusammengeführt. Die Abschlussberichte liegen seit Mai 2004 vor (http://europa.eu.int/comm/environment/soil/index.htm). Neben einer Richtlinie in der Anforderungen zum Monitoring geregelt sind, sollen auch die Novelle der Klärschlammrichtlinie und der Entwurf einer Richtlinie zur Verwertung von Bioabfall innerhalb der Bodenschutzstrategie erarbeitet werden. Außerdem wird an eine Boden-Rahmen-Richtlinie gedacht, die die Schutzwürdigkeit des Mediums Boden rechtsverbindlich anerkennt und die Chance bietet, EU-weit ein einheitliches Schutzniveau festzuschreiben. Diese Boden-Rahmen-Richtlinie muss jedoch zu korrespondierenden rechtlichen Regelungen (z. B. dem Düngemittelrecht, Bauprodukterecht, Abfallrecht) kompatibel sein und wird sich daher zunächst auf wesentliche Eckpunkte beschränken müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2004.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
Seiten 88 - 91
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