Das neue Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz ist am 1. November 2007 in Kraft getreten. Altlastenbearbeitung und Bodenschutz in Hessen werden damit auf eine moderne Grundlage gestellt. Es greift praktische Bedürfnisse auf und enthält innovative Elemente für die Altlastensanierung. Manche schwierige Rechtsfrage wird im Gesetz geklärt und nicht dem Anwender aufgebürdet. Auch der vorsorgende Bodenschutz ist recht ansprechend ausgefallen, zumindest für eine Zeit, in der ökologische Interessen einen schweren Stand haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2008.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-20 |
Seiten 72 - 77
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