Durch Baumaßnahmen hervorgerufene Bodenversiegelungen führen in der Regel zu einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen und damit zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Entsprechend den §§ 18 und 19 BNatSchG sind diese innerhalb einer angemessenen Frist zu kompensieren (Kompensationsverpflichtung). Dies kann nicht gleichwertig durch biotoptypbezogene Maßnahmen erfolgen. Vielmehr ist eine bodenfunktionsbezogene Eingriffskompensation anzustreben. Die wirkungsvollste Kompensation von Bodenversiegelungen ist die Entsiegelung von Böden. Vor diesem Hintergrund werden vorhandene instrumentelle Möglichkeiten zur Entsiegelung vorgestellt und grundsätzliche Anforderungen an Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung formuliert. Dabei wird auf die Ergebnisse einer Recherche zum Vorgehen der Länder bei Entsiegelungsmaßnahmen zurückgegriffen. Zwei ausgewählte Beispiele sollen verdeutlichen, dass in der Praxis der Eingriffskompensation auch großflächige Entsiegelungsmaßnahmen realisierbar sind. Abschließend werden die Erfahrungen bei der Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen in Handlungsempfehlungen zusammengefasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2005.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seiten 47 - 52
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