In dem Beratungsprozess, der infolge der Mitteilung der EU-Kommission „Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“ vom 16.4.2002 geführt wurde, ist eine Wendung eingetreten: War zunächst die Erarbeitung und Verabschiedung einer Monitoring-Richtlinie sowie eine weitere Kommissionsmitteilung zu den „Hauptgefahren“ für den Boden angestrebt, so wird neuerlich von Vertretern der DG Environment nicht nur die Implementierung bislang innerhalb des Abfallrechtes angesiedelter Richtlinien angestrebt, sondern auch die Möglichkeit einer Bodenrahmenrichtlinie in die Überlegungen eingebracht. Deutschland hat sich zu dieser neuen Entwicklung noch nicht positioniert. Ernstzunehmen in der Debatte ist die Sorge vor der schon sprichwörtlichen „Regelungswut“ der EU, die u. U. die in Deutschland schon erreichten Standards im Bodenschutz gefährden könnte. Wir meinen jedoch, dass eine europäische Bodenrahmenrichtlinie Chancen bietet, dem vorsorgenden Bodenschutz insbesondere in den benachbarten Rechtsbereichen mehr Geltung zu verschaffen und beim Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen die deutschen Bewertungsstandards als eine Grundlage für eine europäische Harmonisierung einzubringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2004.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
Seiten 84 - 87
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