Mit Urteil vom 3.2.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass dem Bundesverband Boden e. V. (BVB) die Anerkennung als Naturschutzvereinigung vom Umweltbundesamt zu Recht versagt wurde. Diese höchstrichterliche Entscheidung bildet den Schlusspunkt einer Auseinandersetzung, die mit dem Antrag des BVB vom 26.11.2015 begann. Im Folgenden wird zunächst ein kurzer Überblick über die rechtliche Ausgangssituation gegeben. Anknüpfend hieran werden Verlauf und Inhalt des Rechtsstreits zusammengefasst, bevor dann die vom BVerwG in seinem Urteil angeführten Gründe näher beleuchtet werden. Die Darstellung endet mit einem Fazit aus der Sicht des BVB.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2022.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-12 |
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