Es gibt vielfältige Ursachen dafür, dass großflächige Gebiete erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen. Um der zuständigen Behörde zu ermöglichen, angemessen auf diese besondere Belastung zu reagieren, wird sie gemäß Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ermächtigt, Gebiete mit siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten festzulegen, in denen Ausnahmeregelungen des Bodenschutzrechts gelten. Die GSE-Anleitung des Umweltbundesamtes stellt ein geeignetes Verfahren dar, Gebiete mit siedlungsbedingt erhöhten Hintergrundgehalten zu kennzeichnen. Mit Hilfe eines Geoinformationssystems (GIS) konnten sowohl die Probestandorte effizient und repräsentativ geplant, als auch die Flächenanalysen mit der geforderten statistischen Sicherheit durchgeführt werden. Für die Stadt Brandenburg/Havel wurden durch die geostatistische Analyse Gebiete gekennzeichnet, die siedlungsbedingt erhöhte Hintergrundgehalte der Schadstoffe Quecksilber, Zink, Blei und Cadmium aufweisen. Diese Gebiete liegen in den Bereichen der ehemaligen Gewerbe- und Industrieansiedlungen und deren Umgebung, unabhängig von Nutzung und Bodenart.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2005.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
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