Als nach einer sehr langen Vorlaufzeit schon fast nicht mehr damit zu rechnen war, erschien sie „plötzlich“: Die neue Mantelverordnung, im Wesentlichen bestehend aus der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Im Juli 2021 veröffentlicht, tritt sie im August 2023 in Kraft. Im Jahr der Veröffentlichung konnte man noch in Ruhe und entspannt auf zwei Jahre Übergangsfrist blicken, aber nun steigt leicht die Nervosität: Das Jahr 2023 ist angebrochen. Es wird ernst. Trotz der Übergangsfrist waren im vergangenen Jahr schon viele in der täglichen Praxis gefordert, sich mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen. Denn die langlaufenden Projekte erforderten einen Blick über die Schwelle im August 2023. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Regelungen der Mantelverordnung einen deutlichen Fortschritt darstellen, jedoch – wie so oft – die Tücken im Detail liegen können. Aber der Reihe nach.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-15 |
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