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Dokument Stellungnahme des Bundesverbandes Boden zur Novellierung der BBodSchV
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Stellungnahme des Bundesverbandes Boden zur Novellierung der BBodSchV

  • Bundesverband Boden

Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Jahr 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu novellieren. Zur Vorbereitung der Novellierung sind Expertengruppen eingerichtet worden und es werden Workshops abgehalten. Der Bundesverband Boden e. V. (BVB) hat hierfür bereits im März diesen Jahres in einer Pressemitteilung seine Unterstützung angeboten und eine weitergehende Stellungnahme angekündigt, die hiermit vorgelegt wird. Nachdem nun mehr als sechs Jahre Vollzugserfahrung mit der Verordnung bestehen, sieht der BVB den richtigen Zeitpunkt für eine Überarbeitung gekommen und begrüßt die Absicht der Bundesregierung zur Novellierung. Auf Grund der Mitgliederstruktur des Verbandes mit seinen Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Ingenieurbüros kann der BVB gebündelte Erfahrungen mit den Grundlagen und Umsetzung des Bodenschutzrechts einbringen. Die Arbeiten auf europäischer Ebene an einer Bodenschutzrichtlinie machen deutlich, wie wichtig es ist, dass bei diesem Vorhaben Vollzugserfahrungen aus der Praxis einfließen. In seinem mehr als zehnjährigen Bestehen hat der BVB sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Bodenschutz u. a. durch die Arbeit seiner Fachgruppen und Fachausschüsse intensiv an der Konzepterarbeitung im neuen Feld Bodenschutz beigetragen. Der BVB ist bereit, diese umfangreichen Erfahrungen in die aktuelle Diskussion zur Novellierung der BBodSchV einzubringen. Der BVB sieht mit großer Sorge, dass angesichts der aktuellen Diskussion um „Deregulierung“ viele als für den Bodenschutz wichtig angesehenen Themenbereiche ausgeklammert bleiben. Insbesondere hält der BVB Ergänzungen zu bisher nicht einbezogenen Bodengefahren und Konkretisierungen zu Vorsorgeanforderungen im Rahmen einer Novellierung der BBodSchV für wünschenswert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2006.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7741
Ausgabe / Jahr: 4 / 2006
Veröffentlicht: 2006-11-21

Seiten 112 - 116


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