Die Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in Planungs- und Zulassungsverfahren erfolgt auf der Grundlage eines zum Teil sehr differenzierten Verhältnisses von Bodenschutzrecht und anderen bodenschutzrelevanten Vorschriften. Die ausreichende inhaltliche Konkretisierung der Bodenschutzbelange kann regelmäßig nur unter Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, insbesondere der Definitionen zu den Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 2 BBodSchG) erfolgen. Für eine qualifizierte und möglichst einheitliche Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in Planungs- und Zulassungsverfahren sind neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen der Planung verschiedene, in erster Linie den Bodenschutz selbst betreffende Aspekte wesentlich. Dazu gehört zunächst eine einheitliche Verwendung wesentlicher Begriffe wie Bodenteilfunktion, Kriterium und Parameter. Wichtig ist des weiteren eine problembezogene Identifizierung der entscheidungsrelevanten Bodenfunktionen. Hierzu werden Vorschläge und Empfehlungen gegeben. Die Bewertung der Bodenfunktionen setzt sodann geeignete Methoden und ausreichende Datengrundlagen für verschiedene Maßstabsebenen voraus. Die Eignung von vorhandenen Bodenbewertungsmethoden für eine aussagekräftige Beurteilung ist z.T. sehr unterschiedlich. Auch die Verfügbarkeit geeigneter Daten variiert bundesweit. Um Bodenschutzbelange in Planungs- und Zulassungsverfahren in Zukunft noch wirksamer berücksichtigen zu können, wird ein konkreter Handlungsbedarf aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2004.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
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