Die Neuauflage der Kartieranleitung mit einer neuen Klassifikation der Humusgehalte sowie einem neuen Umrechnungsfaktor für Corg war Anlass, die vom Autor 2024 vorgeschlagenen Vorsorge- bzw. Prüfwerte für Humus mittels einer deutlich größeren Datenbasis zu aktualisieren. Die aktualisierten Werte werden den bisher publizierten „standorttypischen Humusgehalten“ gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass ab einem Datenumfang von 500 bis 600 Proben je Bodenart die berechneten Werte sich auch bei einem noch größeren Datensatz nicht ändern. Die Gegenüberstellung ergab eine geringe Übereinstimmung mit aber auch zwischen den bisherigen Systemen zu standorttypischen Humusgehalten. Die Verabschiedung des Bodenüberwachungsgesetzes der EU und aktuelle Publikationen zum Bodenzustand in Deutschland erfordern zwingend eine Weiterentwicklung der fachlichen und normativen Grundlagen im Bodenschutz. Nicht nur um ein Begriffswirrwar oder Wertekollisionen zwischen BBodSchG und Bodenüberwachungsgesetz zu vermeiden, sondern auch um Vollzugsdefizite zu beseitigen. Der Beitrag soll zur Weiterentwicklung der normativen Grundlagen beitragen, aber auch aufzeigen, wie dringlich die Ableitung von Grenzwerten für den Humusgehalt ist.
The revised edition of the mapping guide with a new classification of humus contents as well as a new conversion factor for Corg provided the occasion to update the precautionary or threshold values for humus first proposed by the author in 2024. The updated values, based on a significantly larger database, are also compared with the previously published “site-typical humus contents”. It was found that once the dataset reaches 500 to 600 samples per soil texture, the calculated values do not change even with a larger dataset. The comparison showed a low agreement both with and among the previous systems for site-typical humus contents. The passage of the EU Soil Monitoring Act and current publications on soil conditions in Germany necessitate the further development of technical and normative foundations in soil protection. Not only to avoid a confusion of terms or a collision of values between BBodSchG and the Soil Monitoring Act, but also to eliminate enforcement deficits. The contribution aims to contribute to the further development of the normative foundations, but also to show how urgent the derivation of limit values for the humus content is.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7741 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-11 |
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